Der Vorstand setzt sich aus 8 Mitgliedern zusammen und wird zur Jahreshauptversammlung von den anwesenden, volljährigen und stimmenberechtigten Mitgliedern gewählt. Der Vorstand hält regelmäßig Sitzungen ab. Die Termine können vorzugsweise beim Sitzungsverantwortlichen – dem 2. Vorsitzenden – eingeholt werden, denn jedes Mitglied ist berechtigt, an den Sitzungen als Gast teilzunehmen.

Der aus einer Kieskuhle entstandene 12 ha große See an der A7, wurde Angelfreunden aus der Gemeinde zur Nutzung angeboten, sollte sich ein Angelverein in der Gemeinde bilden. Dank Hans Jürgen Fuchsschwanz, der zur Gründungsversammlung einlud, wurde 1981 von 34 Bürgern der Gemeinde der Angelsport- Verein Jarplund-Weding gegründet.Hans Jürgen Fuchsschwanz wurde 1. Vorsitzender und leitete den Verein 16 Jahre.

Ihr wisst noch mehr über unseren Verein? Meldet euch bei kontakt@runepiper.de.

Tiefenkarte

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Der, aus einer Kieskuhle entstandene, 12 ha große See an der A7 / B200 ist geprägt durch seine tiefen und flachen Ufer mit ausgedehnten Schilfzonen. An einigen Stellen liegt der Grund 10 Meter unter der Wasseroberfläche (genauer Details auf unserer Tiefenkarte). Der Boden besteht größtenteils aus Kies, doch an manchen Stellen kann es schlammig sein.

Zur Pflanzenvielfalt gehören neben Schilf auch kleine Seerosenfelder und Wasserpflanzen im Uferbereich. Dort finden unsere verschiedenen Fischarten genug Unterschlupf. Neben Aal, Hecht und Karpfen haben wir auch Bachforellen, Bitterlinge, Flussbarsche, Gründlinge, einige Karauschen, Kaulbarsche, Moderlieschen, Rotaugen, Rotfedern, Schleien, Seeforellen, Stichlinge und natürlich unser Wappenfisch, den Zander. Damit unser Artenvielfalt bestand hat, gibt es feste Schonzeiten!

Unser Vereinssee in Nebel gehüllt

Schonzeiten

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  1. Es darf mit drei Ruten geangelt werden.
  2. Fische dürfen ausschließlich mit der Handangel gefangen werden..
  3. Pro Rute ist 1 Haken erlaubt
  4. Jugendliche unter 12 Jahren dürfen in Begleitung eines erwachsenen Fischereischein-lnhabers mit 1 Rute angeln
  5. Lebender Köderfisch ist gesetzlich verboten.
  6. Der Setzkescher ist an unserem Gewässer verboten.
  7. Gastkarten können beim AngelJoe in Handewitt erworben werden. Sie sind für 24 Stunden gültig, es muss Name, Datum, Uhrzeit und Ausgabestelle eingetragen sein.
  8. Jeder Gast kann 3 Ruten wählen für 15 €.
  9. Gäste dürfen nur in Begleitung eines erwachsenen Mitgliedes angeln.
  10. Es ist je Angeltag und je Person 1 Kilogramm Friedfischfutter erlaubt.
  11. Ausnehmen und entschuppen am See ist nicht erlaubt.
  12. Bitte haltet die Angelplätze sauber.
  13. Der See darf nicht mit Booten befahren werden. Nur unter Auflagen dürfen Mitglieder Futterboote nutzen.
  14. Das Baden ist nicht erlaubt.
  15. Fangbegrenzung: 5 Edelfische pro Tag (Aal hat keine Begrenzung).
  16. Beim Gemeinschaftsangeln ist die Fangbegrenzung aufgehoben.
  17. Fänge von Gastanglern werden im Fangbuch des begleitenden Mitglieds eingetragen.
  18. Alle untermaßigen Fische sind schonend zurückzusetzen.
  19. Zum Angeln müssen gültige Papiere mitgeführt werden.
  20. Angelplätze sollten möglichst vom Weg aufgesucht werden, um den Uferbereich so zu schonen.
  21. Bitte nehmt Rücksicht auf andere Angler.
  22. Das Schongebiet ist ausgeschildert, es beginnt am Zaun hinter dem Überlauf und endet an der Ecke Moorkante / Barderuper Seite .
  23. Bis auf weiteres ist die Moorkante zur Schonung der Anpflanzung gesperrt. Das gesperrte Gebiet beginnt bei der neuen Uferbefestigung und endet in der Ecke Moorkante/Barderuper Seite. Der Bereich ist ausgeschildert.
  24. Autos dürfen nur auf den angelegten Parkplätzen abgestellt werden.
  25. Schlüssel für die Pforte gibt es gegen Pfand in der Geschäftsstelle.
  26. Fischsterben, Gewässerverschmutzung oder sonstige Beobachtungen, die das Gewässer oder dem Gelände schaden können, müssen unverzüglich dem Vorstand gemeldet werden.
  27. Fischbesatz ist verboten — auch Köderfische oder Fische aus Gartenteichen dürfen nicht besetzt werden.
  28. Lagerfeuer ist am See verboten.
  29. Eisflächen dürfen nicht betreten werden.
  30. Das Ausbringen von Krebstellern ist nur während des Gemeinschaftsangeln erlaubt. Außerhalb ist es in Absprache mit einem Gewässerwart erlaubt.
  31. Hechte dürfen zwischen 60 und 90 Zentimetern entnommen werden.
  32. Während des Arbeitsdienstes und der Angelveranstaltungen wird nicht parallel geangelt.